Telefonüberwachung durch berliner Polizei steigt um 100%

Im letzten Jahr ist die Anzahl der überwachten und abgehörten Telefonanschlüsse in Berlin um mehr als 100% gestiegen. Wurden 2007 nur 540 Anschlüsse abgehört, sind es nun über 1100! Alleine wegen Drogendelikten wurden rund 500 Anschlüsse abgehört, einer davon über 14 Monate hinweg.

Es reicht inzwischen schon ein ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen“ sagt Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung berliner Strafverteidiger zur Berliner Morgenpost. Des weiteren bemängelte er, dass die Polizei prozessordnungswiedrig selbst entscheiden dürfe, welche Gespräche in die Akten aufgenommen werden und welche nicht.

Der Justizstaatssekretär Hasso Lieber verteidigt das Vorgehen der Polizeibehörden: Die Zahl ist dem Umstand geschuldet, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben.“ Er erklärt, dass die verdoppelte Zahl der abgehörten Anschlüsse durch die Nutzung mehrer Handys von den Verdächtigen zu stande kommt.

Der Paragraph 100 a der Strafprozessordnung regelt, wer von der Polizei abgehört werden darf:

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn

1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Zu den schweren Straftaten zählen unter anderem Mord, totschlag, Hehlerei, Geldwäsche und Sexualstraftaten. Den gesamten § 100 a StPO gibt es hier.

~ von v3rtico - Juni 25, 2008.

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